| Auf allen öffentlichen Straßen (innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften!) herrscht Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer. |
| Generelle Höchstgeschwindigkeit ist 90 Stundenkilometer, in Ortschaften 60 km/h (falls nicht anders ausgeschildert). Vorsicht ! Es gibt seit einiger Zeit auch auf
Fuerteventura Radarkontrollen. Die Geldbuße wird von der Polizei über Ihren Autovermieter eingezogen, falls man Sie nicht persönlich stellen konnte. |
| Im Zweifelsfall gilt bei der Vorfahrt "rechts vor links"!
Beim Linksabbiegen in eine vorfahrtberechtigte Straße haben Sie Vorfahrt vor dem Gegenverkehr !
Kraftfahrer haben keinen Vorrang gegenüber Fußgängern und Radfahrern:
- an entsprechend gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Radwegen oder Radfahrerüberwegen,
- beim Abbiegen mit dem Kraftfahrzeug in eine andere Straße, die gerade von Fußgängern überquert werden, auch wenn kein Fußgängerüberweg existiert,
- beim Kreuzen des Seitenstreifens einer Straße, auf dem sich Fußgänger befinden, für die kein Sonderweg vorgesehen ist,
- beim Abbiegen nach rechts oder links – sofern dies gestattet ist -, wenn sich ein Radfahrer nähert, sei es auf der Fahrbahn selbst, auf einem Radweg oder auf dem rechten Seitenstreifen der Straße.
In jedem Fahrzeug sind mitzuführen: 2
Warndreiecke und 1 grüne, reflektierende Warnweste, 1 Verbandskasten und 1
Satz Ersatzbirnen.
Abschleppen von Fahrzeugen mit Seil oder
Stange ist verboten. Es muss ein offizieller Abschleppdienst (928 850 279)
in Anspruch genommen werden.
Dem Fahrer ist es verboten, während der
Fahrt ein Handy zu benutzen. Erlaubt sind nur fest installierte
Freisprecheinrichtungen.
Darüber hinaus werden nach Artikel 5 des Gesetzes vom 25.11.1999 Fahrradfahrer verpflichtet, beim Fahren auf Fernverkehrsstraßen einen Helm zu tragen. |
| Beim Linksabbiegen von einer Hauptstraße in eine Nebenstraße oder umgekehrt benutzen Sie bitte immer den Verkehrskreisel (falls vorhanden) ! Also niemals direkt
nach links abbiegen !!! |
| Wegen Nichtbeachtens dieser Vorschrift sind hier schon viele Unfälle mit Urlaubern passiert! |
| Parkverbot wird, außer durch Verkehrsschilder, auch durch blau/weiß-gestreifte oder gelbe Bordsteinkanten angezeigt. |
| Absolutes Halteverbot erkennen Sie an rot/weißer Markierung. |
| In größeren Ortschaften gibt es auch gebührenpflichtige Parkzonen. Sie sind zu erkennen an den durch blaue Linien gekennzeichneten Parknischen. Im Abstand von
jeweils 50 m finden Sie dort Gebührenautomaten, die alle gültigen €-Münzen annehmen. Die Stunde kostet 50 Cent. (Mindestparkdauer: 20 Minuten). Nachdem Sie Geld eingeworfen haben,
drücken Sie die Taste „Ticket“ und deponieren Ihre Quittung deutlich von außen sichtbar auf dem Armaturenbrett Ihres Fahrzeugs. Die Gebührenpflicht in diesen Parkzonen beschränkt sich
auf Werktage (mo - fr) von 9-15 Uhr. |
| Die Promille-Grenze liegt bei 0,4%! |
| Sonst gibt es keine nennenswerten Abweichungen von den Ihnen bekannten Verkehrsregeln. Fahren Sie grundsätzlich vorsichtig, dem allgemeinen Verkehrsfluss
angepasst! Auf mancherlei Hindernisse und Gefahren (wie z.B. die Straße überquerende Ziegen und Kamele, an unübersichtlicher Stelle liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht auf den
Seitenstreifen ausweichen konnten, weil nicht vorhanden, usw.) sind Sie nicht vorbereitet. |
| Außerdem wollen ja auch Sie als Fahrer etwas von Land und Leuten sehen. Das soll aber nicht heißen, dass Sie während der oft kilometerlangen
Überholverbotsstrecken mit 40 km/h daherzockeln, um die Landschaft zu genießen. Bedenken Sie bitte, dass die meisten anderen Verkehrsteilnehmer keinen Urlaub genießen und es vielleicht eilig
haben. Fahren Sie lieber mal rechts ran und schauen sich in Ruhe um. |
| Aber auch wenn die Aussicht noch so schön sein sollte, halten Sie bitte niemals dort, wo kein ausreichend breiter Seitenstreifen vorhanden ist ! Auch hierdurch
sind schon viele Unfälle verursacht worden! Suchen Sie zuerst einen geeigneten Platz zum Abstellen Ihres Fahrzeugs und gehen Sie dann nötigenfalls zu Fuß zurück zu der Stelle, wo Sie
vielleicht Ihr Traumfoto schießen möchten. |